Allgemeine Geschäftsbedingungen

mit Kundeninformationen


1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der Leaders Contact International GmbH (nachfolgend “Veranstalter”), gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen / Seminaren (nachfolgend „Veranstaltung“), die ein Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website oder in entsprechenden Vertragsunterlagen des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Teilnehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 „Inside Partner“ oder „smart inside Partner“ im Sinne dieser AGB sind Teilnehmer, die als Ausrichter bzw. Moderatoren von über die Website des Veranstalters angebotenen kostenpflichtigen Veranstaltungen (Vortrag, Workshop, Masterclass, Gesprächsrunden, etc.) fungieren.

2 Leistungen des Veranstalters

2.1 Der Veranstalter bietet sowohl Online-, als auch Präsenzveranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website oder aus entsprechenden Vertragsunterlagen des Veranstalters.

2.2 Bei Online-Veranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt der Veranstalter dem Teilnehmer vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware zur Verfügung. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Konferenz muss das System des Teilnehmers bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Teilnehmer auf der Website des Veranstalters mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Teilnehmer die Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Teilnehmer zurückzuführen sind.

2.3 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.

2.4 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.

2.5 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.

3 Vertragsschluss

3.1 Anmeldung über die Website des Veranstalters

3.1.1 Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer.

3.1.2 Der Teilnehmer kann sein Angebot über das auf der Website des Veranstalters bereitgestellte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Teilnehmer, nachdem er seine Daten in das Formular eingetragen und den virtuellen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab.

3.1.3 Der Veranstalter kann das Angebot des Teilnehmers innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer maßgeblich ist, oder
  • indem er den Teilnehmer nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Teilnehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Teilnehmer ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

3.1.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

3.1.5 Bei einer Anmeldung über die Website des Veranstalters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert und dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.

3.1.6 Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Bestellformular des Veranstalters kann der Teilnehmer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

3.1.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

3.2 Anmeldung im Wege individueller Kommunikation
Der Teilnehmer kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage zur Teilnahme an einer Veranstaltung an den Veranstalter richten. Der Veranstalter lässt dem Teilnehmer auf dessen Anfrage hin per E-Mail ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der vom Teilnehmer zuvor ausgewählten Veranstaltung zukommen. Dieses Angebot kann der Teilnehmer durch eine gegenüber dem Veranstalter abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail, Brief oder durch Zahlung des vom Veranstalter angebotenen Teilnahmeentgelts innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Abweichend hiervon kann der Teilnehmer das Angebot des Veranstalters bis zu 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annehmen, wenn die Veranstaltung vor Ablauf der vorgenannten Annahmefrist beginnt. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Veranstalter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Teilnehmers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Teilnehmer das Angebot des Veranstalters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Veranstalter nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3.3 Meldet der Teilnehmer weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.

4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Der Veranstalter bietet sowohl unentgeltliche als auch kostenpflichtige Veranstaltungen an. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen werden die Preise als Nettopreise dargestellt, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten.

4.2 Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen sind vom Teilnehmer zu tragen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt.

4.3 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Teilnehmer auf der Website bzw. im Angebot des Veranstalters mitgeteilt.

5 Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung, Vertragsänderungen

5.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.

5.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.

5.3 Verlangt der Teilnehmer nach Vertragsschluss Änderungen, insbesondere im Hinblick auf Umfang und Inhalt der Veranstaltung, wird sich der Veranstalter im Rahmen des Zumutbaren bemühen, dem Änderungsverlangen des Teilnehmers Rechnung zu tragen. Soweit das Änderungsverlangen wesentliche Auswirkungen auf die vertraglichen Grundlagen, insbesondere den Aufwand und/ oder den Zeitplan des Veranstalters hat, ist der Veranstalter berechtigt, einer entsprechenden Vertragsänderung nur gegen eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und/oder eine Anpassung der Leistungsfristen, zuzustimmen. Soweit und solange eine entsprechende Einigung nicht erzielt ist, führt der Veranstalter seine Leistungen auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und diesen Bedingungen durch.

6 Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

6.1 Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort, Moderator/Referent und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Teilnehmer zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Teilnehmer im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Moderator/Referent und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.

6.2 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Teilnehmer kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.

6.3 Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.

6.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen, wie etwa höherer Gewalt, Unruhen, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Erkrankung des Moderators/Referenten, behördliche Verfügungen im In- oder Ausland, Epidemie und Pandemie) kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall einen Gutschein, der ihn zur Teilnahme an einer beliebigen Veranstaltung aus dem Angebot des Veranstalters bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres berechtigt. Die Geltendmachung dieses Gutscheins ist aus organisatorischen Gründen nur bis zu drei Monate vor Beginn der vom Teilnehmer gewünschten Veranstaltung möglich und nur unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltung nicht bereits ausgebucht ist. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen in diesem Fall nicht.

7 Stornierungen

7.1 Bei Veranstaltungen mit kostenpflichtigen Leistungen räumt der Veranstalter dem Teilnehmer das Recht ein, die Anmeldung für eine Veranstaltung des Veranstalters nach folgender Maßgabe zu stornieren:

Der Teilnehmer kann seine Anmeldung für eine Veranstaltung bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) stornieren. In diesem Fall erhält der Teilnehmer vom Veranstalter einen Gutschein für eine vergleichbare zukünftige Veranstaltung des Veranstalters. Dieser Gutschein ist ab dem Tag der Ausstellung für ein Jahr gültig. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich.

7.2 Abweichend von vorstehender Ziffer können „inside Partner“ und „smart inside Partner“ die Anmeldung für eine Veranstaltung des Veranstalters nach folgender Maßgabe stornieren:

Der Teilnehmer kann seine Anmeldung für eine Veranstaltung bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) stornieren. In diesem Fall behält der Veranstalter eine Forderung von 85% zuzüglich Umsatzsteuer des Teilnahmeentgelts. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor der Veranstaltung, erhält der Veranstalter das volle Leistungsentgelt. Etwaig gewährte Rabatte bei Mehrfachbuchungen entfallen bei Stornierung von Einzelpositionen.

8 Obliegenheiten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und insbesondere alle für die Leistungen des Veranstalters relevanten Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Teilnehmer hat dafür einzustehen, dass die von ihm vorgelegten Unterlagen sowie die von ihm schriftlich oder mündlich erteilten Auskünfte richtig und vollständig sind. Der Veranstalter hat lediglich die Pflicht, die vom Teilnehmer oder von Dritten gelieferten Daten einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Sollte der Teilnehmer, insbesondere der inside Partner oder smart inside Partner bei Präsenzveranstaltungen im Rahmen seiner Sponsorship-Aktivitäten (Ausstellungsstand, Vortrag, Round Table oder Working Group Moderation, etc.) Veränderungen an dem Veranstaltungsräumen vornehmen wollen, so ist hierzu eine schriftliche Genehmigung durch den Veranstalter einzuholen. Die Kosten für etwaig notwendige Instandsetzungsarbeiten trägt der Teilnehmer. Die Arbeiten sind vorab mit dem Veranstalter abzustimmen.

9 Wechselseitige Treuepflichten

Die Parteien sind sich gegenseitig zur Loyalität verpflichtet. Jede Partei hat die andere unverzüglich über sämtliche Geschehnisse zu unterrichten, die während der Dauer des Vertrages auftreten und dessen Durchführung beeinflussen können. Beiden Parteien ist es jeweils untersagt, Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter, die im Rahmen der Tätigkeit des Veranstalters tätig sind oder waren, vor Ablauf einer Sperrfrist von zwölf Monaten nach Vertragsende einzustellen oder sonst zu beschäftigen. Darüber hinaus verpflichten sich beide Parteien, die mit der Durchführung des Vertrages befassten Mitarbeiter der jeweils anderen Partei nicht aktiv abzuwerben. Erfährt der Teilnehmer davon, dass ein vom Veranstalter im Rahmen des Vertrages eingesetzter Mitarbeiter beabsichtigt, sein Beschäftigungsverhältnis zu beenden, hat der Teilnehmer den Veranstalter darüber unverzüglich zu informieren.

10 Informationsmaterial

10.1 Der Veranstalter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Lehrunterlagen, die dem Teilnehmer gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.

10.2 Der Teilnehmer darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Lehrunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Veranstalters ist der Teilnehmer insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Lehrunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

10.3 Bei Online-Veranstaltungen wird dem Teilnehmer kursbegleitendes Informationsmaterial (z. B. Präsentationsunterlagen) ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Überlassung des Informationsmaterials in körperlicher Form.

11 Einlösung von Aktionsgutscheinen

11.1 Gutscheine, die vom Veranstalter im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Teilnehmer nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend “Aktionsgutscheine”), können nur im Online-Shop des Veranstalters und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

11.2 Einzelne Veranstaltungen können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

11.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

11.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.

11.5 Der Veranstaltungswert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Veranstalter nicht erstattet.

11.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Veranstalter angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

11.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

11.8 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Teilnehmer die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Veranstaltung im Rahmen Rücktrittsrechts zurückgibt.

11.9 Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Veranstalter kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Veranstalters einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

12 Haftung

12.1 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Unruhen, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, behördliche Verfügungen im In- oder Ausland, Epidemie und Pandemie) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (EDV-System, Stromversorgung) zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.

12.2 Im Übrigen haftet der Veranstalter dem Teilnehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

12.2.1  Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund

  • bei Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, ihrer leitenden Angestellten sowie ihrer Erfüllungsgehilfen,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2.2  Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden für jeden einzelnen Schadensfall summenmäßig auf 30% des Gesamt-Nettohonorarvolumens begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

12.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Insbesondere für Schäden, die durch höhere Gewalt, Unruhen, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, behördliche Verfügungen im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen (EDV-System, Stromversorgung) zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.

12.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Handelt der Teilnehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters. Hat der Teilnehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Veranstalter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Teilnehmers anzurufen.